Wo wir helfen konnten:
Um eine konkrete Vorstellung von der Zielsetzung des Sozialfonds
"Nachbar in Not" zu vermitteln, wollen wir auf dieser Seite - natürlich
anonym - Beispiele vorstellen (siehe unten), in denen unser Sozialfonds
gezielt Hilfe leisten konnte:
Seit 1. Januar 2007 wurden dafür bisher ca. 70.000,- € ausgeschüttet.
Eine kleine Statistik: Hilfsgewährung in bisher 22 Gemeinden/Ortschaften In jedem Einzelfall konnte ein persönliches Schicksal angegangen werden. In den vergangenen Jahren haben sich folgende Schwerpunkte herauskristallisiert:- Familien mit Kindern
(z.B. Kosten des ersten Schultags; Ausbildung) - Alleinerziehende
- Altersarmut
Hier einige konkrete Einzelfälle:
- Allein erziehende Mutter von vier Kindern - SGB II-Bezieherin;
Zuschuss für erforderlichen Umzug und Möbelkauf.
- Klassenfahrten, Abschlussfahrten, Skikurse sind oft für Familien oder
Alleinerziehende ein hohe finanzielle Belastung. Für Personen, deren
Einkommen knapp über der SGB II-Grenze liegt oder für überschuldete
Familien gibt es im Regelfall keinen Anspruch auf öffentliche
Leistungen. Bezuschussung durch "Nachbar in Not" in vielerlei Fällen
(Fahrten haben ein Studien- und Gemeinschaftsziel. Aus finanziellen
Gründen nicht teilnehmen zu können bedeutet für den Schüler nicht nur
einen Erfahrungsverlust, sondern auch Isolation in der Gruppe bei der
Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung).
- Bei einem Haus-
und einem Wohnungsbrand wurde mit je 1.000,- Euro geholfen,
insbesondere für die Ersatzbeschaffung von Kleidung und Möbeln.
- Die Ersatzbeschaffung von Elektrogeräten (z.B. Waschmaschine) ist für
Personen und Familien mit geringem Einkommen und ggf. Schulden oft ein
sehr großes Problem, da der Zeitpunkt meist nicht absehbar ist und
i.d.R. kein Spielraum für die Bildung von Rücklagen vorhanden ist.
Hilfestellung durch "Nachbar in Not" in diversen Fällen.
- Energie- und Stromschulden können für Betroffene zu einer Stromsperre
führen, die zur Folge hat, dass auch die Heizung nicht mehr
funktioniert; daher Übernahme einer Teilschuld in einem Fall, um die
Stromlieferung wieder zu ermöglichen.
- Aufwendungen im
Zusammenhang mit einer schweren Erkrankung und gesundheitlichen Folgen
häuslicher Gewalt (z.B. Bezuschussung von Medikamenten, die von der
Krankenkasse nicht bezahlt werden; Übernahme der Zuzahlung bis zur
Befreiungsgrenze; orthopädische Schuhe; Eigenanteil für
kieferorthopädische Behandlung); "Nachbar in Not" half in mehreren
Fällen.
- Überschuldung: In Ausnahmefällen wurde eine
finanzielle Hilfe geleistet (z.B. Übernahme einer Rate, um den bereits
laufenden außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan nicht zu
gefährden): mehrere Fälle der Unterstützung.
- Bekleidungsbeschaffung (z.B. Arbeitsbekleidung) in zwei Fällen.
- Hilfe im Zusammenhang mit einer Ausbildung: finanzielle Überbrückungshilfe zur Finanzierung der Ausbildung.
- Wohnraum einer Familie mit 3 Kindern erheblich verschimmelt. Vater ist
schwerbehindert - Mutter Asthmatikerin. Im Verbund mit weiteren
Stiftungen kann der Wohnraum saniert werden.
- Überschuldete Familie mit geringem Einkommen benötigt im November Heizöl - Zuschussgewährung.
- Lehrling - im 2. Ausbildungsjahr - benötigt ein Auto, um seinen
Ausbildungsplatz zu erreichen. Aufgrund einer größeren Kfz-Reparatur
konnte er 2 Monatsraten nicht bezahlen. "Nachbar in Not" kann die
Einziehung des Kfz durch die Bank verhindern und das
Ausbildungsverhältnis sichern.
- Schwerkranke alleinstehende Frau benötigt eine Waschmaschine - Zuschussgewährung
- Schwerkranker Diabetiker - Rentner - kann die notwendigen Medikamente
für einen Monat nicht bezahlen. Zuschussgewährung für die Zuzahlungen,
die Anschaffung einer Brille und orthopädische Schuhe.
- Schüler
verlor auf tragische Weise seinen Vater, die Mutter verfügt nur über
ein geringes Einkommen. Im Rahmen einer Fahrradprüfung an der Schule
wird dem Schüler ein gebrauchtes Fahrrad finanziert.
- Die in
der Türkei lebende Mutter verstirbt plötzlich und unerwartet nach
kurzer Krankheit. Die Tochter kann sich die Reise zur Beerdigung der
Mutter nicht leisten - Bezuschussung
- Die 17-jährige Tochter
einer in Deutschland lebenden irakischen Familie (Einbürgerungsstatus)
befindet sich noch in Bagdad. Eine Einreise nach Deutschland ist nur
möglich, wenn der Vater sie persönlich in der Botschaft in Amman in
Empfang nimmt.
Die Familienzusammenführung kam durch einen Zuschuss aus
Mitteln des Sozialfonds "Nachbar in Not" zustande.
- "Normale" Familie mit Kindern; Einkommen knapp über der Bedarfsgrenze
für SGB II-Bezug; durch Ratenzahlungen finanzielle Situation zusätzlich
angespannt; Kosten für Abschlussfahrt des Kindes EURO 220,-: anteilige
Unterstützung.
- Ausländische Familie lebt seit sechs (!) Jahren in einer
Asylbewerberunterkunft - über Asylantrag wurde immer noch nicht
endgültig entschieden; die drei Kinder sind schulisch und beruflich auf
einem guten Weg; beziehen Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz; Familie leidet an der Lebenssituation -
Bezuschussung eines Deutsch-Sprachkurses und Fahrtkosten für Ehefrau.
- Alleinerziehende Mutter mit vier Kindern; SGB II-Leistungsbezug;
zusätzliche Kosten durch Kommunion und Vereinsausflug eines Kindes anteilige Unterstützung.
- Kinderreiche Ausländerfamilie; Vater bezieht relativ geringe Erwerbsunfähigkeitsrente und
zusätzlich SGB II-Leistungen; Mutter gesundheitlich ebenfalls "angeschlagen"; Familie ist
verschuldet Kostenübernahme für einen Kühlschrank.
- Schwerer Verkehrsunfall; Mutter der Familie längere Zeit im
Wachkoma,- SGB II-Leistungsbezug; zusätzliche finanzielle Belastung
durch regelmäßige Klinikbesuche (Fahrtkosten) Zuschussgewährung für Fahrtkosten
- Familie mit schwerer Erkrankung eines Kindes (Operation mit
langem Klinikaufenthalt und erforderlicher Nachsorge); Bezug von
Leistungen nach SGB II; Umzug, um näher an der Klinik zu wohnen:
Bezuschussung der Umzugskosten.
- Alleinstehende Person; Leistungsbezug nach SGB II;
Verschuldungsproblematik; Umschulung aus gesundheitlichen Gründen:
Zuschussgewährung für Fahrtkosten zur Gesellenprüfung der Umschulung.
- Ausländerfamilie, Verschuldungsproblematik; geringes Einkommen,
Teilnahme eines Kindes an einer externen Projektwoche der Schule:
Zuschussgewährung.
- Ehepaar, keine Kinder, Ehemann krank, mehrmalige Operationen,
arbeitslos, Verschuldungsproblematik: Kostenübernahme des
Krankenhaus-Zuzahlungsbetrags
- Ältere Person; lebt unter "schwierigen" sozialen Verhältnissen,
bezieht Sozialgeld; für Einkäufe und Arztbesuche auf öffentliche
Verkehrsmittel angewiesen: Bezuschussung einer Jahreskarte für Stadtbus
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