Sozialfonds "Nachbar in Not"
für Stadt und Landkreis Eichstätt
Nachbar in Not Eichstätt

 

Wo wir helfen konnten:

Um eine konkrete Vorstellung von der Zielsetzung des Sozialfonds
"Nachbar in Not" zu vermitteln, wollen wir auf dieser Seite
- natürlich anonym - Beispiele vorstellen (siehe unten),
in denen unser Sozialfonds gezielt Hilfe leisten konnte:

Seit 1. Januar 2007 wurden dafür bisher ca. 70.000,- € ausgeschüttet.

Eine kleine Statistik:
Hilfsgewährung in bisher 22 Gemeinden/Ortschaften
In jedem Einzelfall konnte ein persönliches Schicksal angegangen werden.

In den vergangenen Jahren haben sich
folgende Schwerpunkte herauskristallisiert:
  • Familien mit Kindern
    (z.B. Kosten des ersten Schultags; Ausbildung)
  • Alleinerziehende
  • Altersarmut

Hier einige konkrete Einzelfälle:

  • Allein erziehende Mutter von vier Kindern - SGB II-Bezieherin;
    Zuschuss für erforderlichen Umzug und Möbelkauf.
  • Klassenfahrten, Abschlussfahrten, Skikurse sind oft für Familien oder Alleinerziehende ein hohe finanzielle Belastung. Für Personen, deren Einkommen knapp über der SGB II-Grenze liegt oder für überschuldete Familien gibt es im Regelfall keinen Anspruch auf öffentliche Leistungen. Bezuschussung durch "Nachbar in Not" in vielerlei Fällen (Fahrten haben ein Studien- und Gemeinschaftsziel. Aus finanziellen Gründen nicht teilnehmen zu können bedeutet für den Schüler nicht nur einen Erfahrungsverlust, sondern auch Isolation in der Gruppe bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung).
  • Bei einem Haus- und einem Wohnungsbrand wurde mit je 1.000,- Euro geholfen, insbesondere für die Ersatzbeschaffung von Kleidung und Möbeln.
  • Die Ersatzbeschaffung von Elektrogeräten (z.B. Waschmaschine) ist für Personen und Familien mit geringem Einkommen und ggf. Schulden oft ein sehr großes Problem, da der Zeitpunkt meist nicht absehbar ist und i.d.R. kein Spielraum für die Bildung von Rücklagen vorhanden ist. Hilfestellung durch "Nachbar in Not" in diversen Fällen.
  • Energie- und Stromschulden können für Betroffene zu einer Stromsperre führen, die zur Folge hat, dass auch die Heizung nicht mehr funktioniert; daher Übernahme einer Teilschuld in einem Fall, um die Stromlieferung wieder zu ermöglichen.
  • Aufwendungen im Zusammenhang mit einer schweren Erkrankung und gesundheitlichen Folgen häuslicher Gewalt (z.B. Bezuschussung von Medikamenten, die von der Krankenkasse nicht bezahlt werden; Übernahme der Zuzahlung bis zur Befreiungsgrenze; orthopädische Schuhe; Eigenanteil für kieferorthopädische Behandlung); "Nachbar in Not" half in mehreren Fällen.
  • Überschuldung: In Ausnahmefällen wurde eine finanzielle Hilfe geleistet (z.B. Übernahme einer Rate, um den bereits laufenden außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan nicht zu gefährden): mehrere Fälle der Unterstützung.
  • Bekleidungsbeschaffung (z.B. Arbeitsbekleidung) in zwei Fällen.
  • Hilfe im Zusammenhang mit einer Ausbildung: finanzielle Überbrückungshilfe zur Finanzierung der Ausbildung.
  • Wohnraum einer Familie mit 3 Kindern erheblich verschimmelt. Vater ist schwerbehindert - Mutter Asthmatikerin. Im Verbund mit weiteren Stiftungen kann der Wohnraum saniert werden.
  • Überschuldete Familie mit geringem Einkommen benötigt im November Heizöl - Zuschussgewährung.
  • Lehrling - im 2. Ausbildungsjahr - benötigt ein Auto, um seinen Ausbildungsplatz zu erreichen. Aufgrund einer größeren Kfz-Reparatur konnte er 2 Monatsraten nicht bezahlen. "Nachbar in Not" kann die Einziehung des Kfz durch die Bank verhindern und das Ausbildungsverhältnis sichern.
  • Schwerkranke alleinstehende Frau benötigt eine Waschmaschine - Zuschussgewährung
  • Schwerkranker Diabetiker - Rentner - kann die notwendigen Medikamente für einen Monat nicht bezahlen. Zuschussgewährung für die Zuzahlungen, die Anschaffung einer Brille und orthopädische Schuhe.
  • Schüler verlor auf tragische Weise seinen Vater, die Mutter verfügt nur über ein geringes Einkommen. Im Rahmen einer Fahrradprüfung an der Schule wird dem Schüler ein gebrauchtes Fahrrad finanziert.
  • Die in der Türkei lebende Mutter verstirbt plötzlich und unerwartet nach kurzer Krankheit. Die Tochter kann sich die Reise zur Beerdigung der Mutter nicht leisten - Bezuschussung
  • Die 17-jährige Tochter einer in Deutschland lebenden irakischen Familie (Einbürgerungsstatus) befindet sich noch in Bagdad. Eine Einreise nach Deutschland ist nur möglich, wenn der Vater sie persönlich in der Botschaft in Amman in Empfang nimmt.
    Die Familienzusammenführung kam durch einen Zuschuss aus Mitteln des Sozialfonds "Nachbar in Not" zustande.
  • "Normale" Familie mit Kindern; Einkommen knapp über der Bedarfsgrenze für SGB II-Bezug; durch Ratenzahlungen finanzielle Situation zusätzlich angespannt; Kosten für Abschlussfahrt des Kindes EURO 220,-: anteilige Unterstützung.
  • Ausländische Familie lebt seit sechs (!) Jahren in einer Asylbewerberunterkunft - über Asylantrag wurde immer noch nicht endgültig entschieden; die drei Kinder sind schulisch und beruflich auf einem guten Weg; beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Familie leidet an der Lebenssituation - Bezuschussung eines Deutsch-Sprachkurses und Fahrtkosten für Ehefrau.
  • Alleinerziehende Mutter mit vier Kindern; SGB II-Leistungsbezug; zusätzliche Kosten durch Kommunion und Vereinsausflug eines Kindes anteilige Unterstützung.
  • Kinderreiche Ausländerfamilie; Vater bezieht relativ geringe Erwerbsunfähigkeitsrente und zusätzlich SGB II-Leistungen; Mutter gesundheitlich ebenfalls "angeschlagen"; Familie ist verschuldet Kostenübernahme für einen Kühlschrank.
  • Schwerer Verkehrsunfall; Mutter der Familie längere Zeit im Wachkoma,- SGB II-Leistungsbezug; zusätzliche finanzielle Belastung durch regelmäßige Klinikbesuche (Fahrtkosten) Zuschussgewährung für Fahrtkosten
  • Familie mit schwerer Erkrankung eines Kindes (Operation mit langem Klinikaufenthalt und erforderlicher Nachsorge); Bezug von Leistungen nach SGB II; Umzug, um näher an der Klinik zu wohnen: Bezuschussung der Umzugskosten.
  • Alleinstehende Person; Leistungsbezug nach SGB II; Verschuldungsproblematik; Umschulung aus gesundheitlichen Gründen: Zuschussgewährung für Fahrtkosten zur Gesellenprüfung der Umschulung.
  • Ausländerfamilie, Verschuldungsproblematik; geringes Einkommen, Teilnahme eines Kindes an einer externen Projektwoche der Schule: Zuschussgewährung.
  • Ehepaar, keine Kinder, Ehemann krank, mehrmalige Operationen, arbeitslos, Verschuldungsproblematik: Kostenübernahme des Krankenhaus-Zuzahlungsbetrags
  • Ältere Person; lebt unter "schwierigen" sozialen Verhältnissen, bezieht Sozialgeld; für Einkäufe und Arztbesuche auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen: Bezuschussung einer Jahreskarte für Stadtbus

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